Allgemeine Geschaeftsbedingungen (AGB)

Die nachfolgenden AGB und Konditionen gelten für alle der Fotografin erteilten Aufträge, für ihre Angebote, Leistungen und Lieferungen. Sie gelten mit Entgegennahme von Leistung als akzeptiert und vereinbart.


Allgemeines

1.. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle von der Fotografin hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie vorliegen (Dateien, Papierbilder, Videos, Produkte usw.).

2. Digitale Negative (RAWs) bleiben Eigentum von Laura Drahtmüller Fotografie und werden nicht herausgegeben. Der Kunde erhält im vereinbarten Zeitraum Zugangsdaten zu seiner persönlichen Online-Galerie. Digitale Bilddaten werden anschließend im JPEG-Format in Hochauflösung geliefert.

3. Nebenabsprachen sind nur in schriftlich vereinbarter Form gültig und abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur von der Fotografin schriftlich anerkannt wirksam.

4. Der Vertrag (auch mündlich) kommt zustande sobald Leistung beansprucht wurde (Inanspruchnahme eines Shootings, Annahme von Bildmaterial usw.). Bei einer Hochzeitsreportage gilt der Vertrag ab dem Zeitpunkt als gültig, sobald dieser unterzeichnet oder die Anzahlung geleistet wurde.

5. Der Auftraggeber kennt den Stil der Fotografin, in der Gestaltung der Bilder (Produktion und Postproduktion) ist sie daher frei. Die Fotografin wählt die Bilder aus, die dem Kunden zur Abnahme vorgelegt werden. Alle Fotos werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert.

6. Die Lieferung der Bilddateien erfolgt innerhalb von 4-8 Wochen. Sollte Laura Drahtmüller Fotografie in dieser Zeit Betriebsurlaub haben, verlängert sich die Lieferzeit ggf. um die Dauer des Betriebsurlaubs. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde vorher selbstverständlich informiert.

7. Die Fotografin bemüht sich nach Kräften, alle bei der Hochzeit anwesenden Gäste und alle relevanten Szenen abzulichten; dies kann jedoch nicht garantiert werden und ist kein Reklamationsgrund.

 

Urheberrecht

1. Der Fotografin steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die Fotografin darf bis auf Widerruf die entstandenen Lichtbilder für ihre Eigenwerbung verwenden. Dies umfasst z.B. die Veröffentlichung auf der Website oder in den sozialen Medien der Fotografin, aber auch in Fachmagazinen, in Flyern, Anzeigen und auf Messe-Aufstellern. Der Kunde hat die Pflicht, alle anwesenden Gäste über die Möglichkeit einer Veröffentlichung zu unterrichten und deren Einverständnis einzuholen. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Kunde.

3. Die von der Fotografin hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung an Dritte ist ohne Einverständnis der Fotografin ausgeschlossen (ausgenommen Gäste, Freunde, Verwandte usw.- für den ebenfalls rein privaten Gebrauch). Unter Dritte verstehen sich somit z.B. weitere Dienstleister wie Stylisten, Brautausstatter u.ä. Diese können sich direkt bei der Fotografin melden um eine Erlaubnis zu Verwendung von Bildmaterial zu erhalten.

4. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen und schriftlichen Vereinbarung.

4. Die kommerzielle/werbliche Nutzung der Bilder ist honorarpflichtig und bedingt eines neuen Vertrages mit der Fotografin.

5. Bei jeglicher Veröffentlichung von Bildmaterial hat der Fotograf ein Recht auf die Nennung seines Namens in Form eines kurzen Hinweises („Foto: Laura Drahtmüller Fotografie“). Bei Online-Medien, wie z.B. Instagram oder Facebook, mit entsprechender Verlinkung der Seite (@lauradrahtmuellerfotografie, Laura Drahtmüller Fotografie). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.

6. Die RAW-Dateien verbleiben bei der Fotografin. Eine Herausgabe dieser an den Auftraggeber erfolgt nicht.

 

Vergütung / Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale berechnet; Nebenkosten (Reisekosten etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen, dies wird im Vorfeld vereinbart und schriftlich festgehalten.

2. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Laura Drahtmüller behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

3. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage wird eine Anzahlung von 30% berechnet. Die Fotografin bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie/Fotoreportage und den Betrag per E-Mail oder telefonisch und damit wird die Anzahlung innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seiner Anzahlung die Richtigkeit der Auftragsbestätigung von Laura Drahtmüller und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe und die AGB.

4. Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

 

Bildübergabe

1. Die Lichtbildübergabe erfolgt digital (JPG) in höchster verfügbarer Auflösung per Onlinegalerie/Downloadlink.

2. Der Auftraggeber kennt den Stil der Fotografin, in der Gestaltung der Bilder (Produktion und Postproduktion) ist sie daher frei. Die Fotografin wählt die Bilder aus, die dem Kunden zur Abnahme vorgelegt werden.

3. Alle Fotos werden grundlegend auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert.

Grundbearbeitete Bilder beinhalten keine zusätzliche Hautretusche, sondern sind natürlich gehalten. Eine aufwendigere Hautretusche kann jedoch für einzelne Bilder im Nachhinein dazu gebucht werden.

 

Pausen und Verpflegung

Um die Produktivität und das Leistungsniveau der Fotografin aufrecht zu erhalten sind folgende Punkte bitte verständnisvoll zu berücksichtigen:

1. Ab 6 Stunden Hochzeitsbegleitung steht der Fotografin gesetzlich eine Pause von 30 Minuten zu. Diese findet in der Arbeitszeit statt, wird aber mit dem Brautpaar so abgestimmt, dass sie in einem günstigen Moment stattfindet – beispielweise wenn alle Gäste essen. Laura Drahtmüller wird die Pause zum Großteil in Sichtweite des Geschehens verbringen um keinen besonderen Moment zu verpassen, sollte ein solcher doch stattfinden (ständige Bereitschaft).

2. Die Fotografin ist bitte bei jeder Gelegenheit zu welcher Getränke für Gäste verfügbar sind (Wasser/Softgetränke) mit zu versorgen / mit einzuplanen.

3. Ab 6 Stunden Hochzeitsbegleitung ist die Fotografin, wenn sie über das Essen gebucht ist, entweder in Kenntnis zu setzen, dass sie sich etwas zu Essen mitbringen sollte oder mit einer Mahlzeit mit einzuplanen (bei einem Gänge-Menü ist ein einfaches Dienstleister-Essen selbstverständlich ausreichend).

4. Kürzere Fahrtwege von Location zu Location zählen nicht als Pausen sondern sind Teil der Arbeitszeit.

 

Fremd- und Nebenkosten

Der Auftraggeber übernimmt die anfallenden Nebenkosten wie Spesen, Reisekosten- sowie Übernachtungskosten. Wird der ursprünglich erteilte Auftrag um Leistungen erweitert, die nicht Gegenstand des Vertrages waren, so ist die Fotografin berechtigt, die Zusatzleistungen sowie zusätzliche Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Dabei wird die Abrechnung nach Stundensatz in Anrechnung gebracht. Dies gilt ebenso bei Überschreiten der vereinbarten Produktionszeit, die von der Fotografin nicht zu vertreten ist. 

Die Fahrtkosten werden mit 0,50 € pro km berechnet. Bei Reisen sind alle anfallenden Reisekosten wie Bahn, Bus, Flug und Taxi sowie Übernachtungskosten vom Kunden zu tragen, sofern nicht anderweitig abgesprochen.

 

Haftung

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet die Fotografin für sich und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sie haftet ferner für Schäden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit) sowie auch nicht bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten (Dateien, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten) haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Die Fotografin verwahrt die Raw-Dateien sorgfältig bis zu einem Jahr auf. Sie ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihr aufbewahrte Negative nach einem Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.

3. Die Fotografin haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder in gedruckter Form nur bei über sie bezogenen Materialien und nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern, Filmen und Produkten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

5. Mängel an Bildmaterial (digitalem wie auch solchem in gedruckter Form) sind binnen 14 Tagen zu beanstanden. Ansonsten gilt das Bildmaterial/die Drucke etc als mängelfrei abgenommen.

5. Die Fotografin ist bemüht alle Gäste eines Events mindestens einmal zu fotografieren, kann jedoch nicht für das Fehlen einzelner Personen auf den Lichtbildern haftbar gemacht werden.

6. Wenn der Auftraggeber Bildmaterial über Drittanbieter in gedruckter Form bezieht, so kann keine Garantie über die Richtigkeit der Ergebnisse gewährt werden. Fremdanbieter nutzt der Auftraggeber auf eigene Gefahr.

7. Bei Bestellung von Printmaterial (Prints, Alben etc) über das Partnerlabor der Fotografin haftet bei einer Rücksendung zum Printpartner wegen nicht-Zustellbarkeit beim Auftraggeber /Kunden oder nicht-Abholung durch diesen , der Auftraggeber /Kunde. Die entstandenen Rückende- und Wiederversendungskosten sind in diesem Fall vom Auftraggeber /Kunden zu tragen.

 

Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er die Einwilligung aller mit abzubildenden Personen zur Veröffentlichung von dem entstandenen Bildmaterial einholt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Die Gäste und andere Dienstleister sind darüber zu informieren, dass am Tage der Hochzeit eine Fotografin anwesend sein wird, welche den Tag fotografisch begleitet. Durch die Reportagefotografie können sich diese Personen auch im Hintergrund der Bilder wieder finden wenn sie nicht aktiv vor die Kamera treten. Aufgrund des Rechtes am eigenen Bild können Personen dieser Abbildung widersprechen. In einem solchen Fall ist vor dem Tag der Hochzeit von dieser Person schriftlich Widerspruch einzulegen damit darauf Rücksicht genommen werden kann – sollte kein schriftlicher Widerspruch erfolgen, so wird dies als stillschweigende Zustimmung gedeutet.

 

Datenschutz

1. Der Auftraggeber erteilt der Fotografin die Erlaubnis seine Handynummer bis zur Erfüllung des Vertrags auf dessen mobilen Endgerät zu speichern und ihn ggf. über die App ,,Whatsapp“ zu kontaktieren.

2. Der Auftraggeber stimmt der Speicherung bei der Fotografin und ggf, Weitergabe an Dritte von personenbezogenen Daten in Form von Lichtbildern zu (Dritte sind zum Beispiel Anbieter für Online-galerie, Abzüge, Produkte, weitere Dienstleister etc). Die Speicherung und Weitergabe der Lichtbilder ist für die Erfüllung des Vertrags relevant.

3. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die zum Geschäftsverkehr und den Auftrag betreffend erforderlichen personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden.

4. Die Fotografin trägt Sorge dafür, dass personenbezogene Daten nur erhoben, gespeichert und verarbeitet werden, soweit dies zur vertragsmäßigen Leistungserbringung-, zum Zweck der Vertragsdurchführung-, für vertragliche und vorvertragliche Pflichten-, zur Wahrung eigener berechtigter Geschäftsinteressen- erforderlich oder durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist.

5. Die Fotografin wird personenbezogene Daten (ausgenommen Lichtbilder) vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts behandeln und nicht an Dritte weitergeben, sofern dies nicht für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten erforderlich ist und/oder eine gesetzliche Verpflichtung zur Übermittlung an Dritte besteht.

6. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an die im Vertrag angegebene Adresse der Fotografin wenden.

 

Stornoregelung

1. Kann die Hochzeit von Auftraggeberseite auf Grund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Naturkatastrophen o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet der Auftragnehmer auf das Einverlangen der weiteren vereinbarten Kosten. Die geleistete Terminreservierungsgebühr jedoch wird in einem solchen Fall für bereits geleistete Aufwendungen vom Auftragnehmer einbehalten (siehe auch Widerrufsrecht).


Für Stornierungen von Hochzeitsfotografie-Aufträgen durch den Auftraggeber gelten folgende Stornosätze ab der Auftragserteilung als vereinbart:

  • Bis zu 6 Monate vor dem Hochzeitstermin: 30% der Auftragssumme (die 30% entsprechen der Terminreservierungsgebühr, siehe auch Widerrufsrecht)
  • Bis zu 2 Monate vor dem Hochzeitstermin: 60 % der Auftragssumme
  • Bis zu 1 Woche (bis 8 Tage) vor dem Hochzeitstermin: 80 % der Auftragssumme
  • ab 1 Woche (ab 7 Tage) vor der Hochzeit: 100% der Auftragssumme


Wird die Hochzeit jedoch nicht komplett abgesagt sondern nur verschoben, so wird die Terminreservierungsgebühr für einen neuen Hochzeitstermin in voller Höhe angerechnet, wenn dieser mit der Verfügbarkeit des Auftragnehmers abgestimmt angesetzt wird. Es besteht bei Verschiebung des Termins kein Anspruch auf den angebotenen Preis des stornierten Vertrags. Bei Abschluss eines Neuvertrags gelten immer die zu dessen Aufsetzungszeitpunkts aktuellen Preise. Eventuelle (offizielle und jährliche) Preisanpassungen sind vorbehalten.



2. Ist es der Fotografin auf Grund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Naturkatastrophen o.ä.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen oder die Bilder innerhalb der angegebenen Frist zu liefern, verzichtet das Brautpaar auf Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Fotografin. Im (sehr unwahrscheinlichen) Fall eines Komplettausfalls der Fotografin werden alle bis dahin bereits geleisteten Zahlungen selbstverständlich zurück erstattet. Der Auftragnehmer bemüht sich zusätzlich, dem Brautpaar eine Ersatzfotograf/in aus seinem breitgefächerten Repertoire zur Seite zu stellen/ anzubieten – hierfür kann jedoch keine Garantie gegeben werden.

 

Widerrufsrecht

Dem Auftraggeber steht das Recht zu diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss (ein Vertrag gilt ab dem Zeitpunkt als gültig, sobald dieser unterzeichnet oder die Anzahlung geleistet wurde).

Bei einer Absage durch den Auftraggeber nach Ablauf des Widerrufsrecht verbleibt die Terminreservierungsgebühr bei der Fotografin. Sie dient als Abrechnung für bereits entstandene Aufwendungen (z.B. das Freihalten des Termins/Absage anderer Anwärter, persönliche Vorgespräche, Schriftverkehr, individuelle Beratungen und eventuell gewährte Rabatte für weitere fotografische Dienstleistungen u.ä.).

 

Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Fotografin. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein- oder werden, so werden die Punkte im Übrigen davon nicht berührt.